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25.11.2017

Pressemitteilung der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser Deutschland

Die sog. Istanbul-Konvention (CETS 210) zeigt Schritte und Maßnahmen auf, die Gewalt gegen Frauen wirksam verhüten und bekämpfen könnten!
Was wir jetzt brauchen ist die Bereitschaft diese Schritte zu gehen, auch wenn es etwas kostet!
Sonst bezahlen Frauen, Mädchen und Jungen mit ihrem Leben.

Am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen möchten wir an alle getöteten Frauen erinnern. 2016 sind in Deutschland 475 Frauen ermordet worden davon 165 von ihrem Ehemann oder (Ex-)Partner. Über die Zahl der in diesem Zusammenhang getöteten Mädchen und Jungen macht die polizeiliche Kriminalstatistik bisher leider keine belastbaren Aussagen.

Gewalt gegen Frauen ist ein gesellschaftliches Problem, dessen Auswirkungen und vor allem dessen Ursachen bis heute nicht in ihrer ganzen Tragweite ernst genommen werden.
Inzwischen gibt es an vielen Orten individuelle Hilfen, auch in Form von sogenannten „Interventionsketten“, die nicht selten die Frauen gängeln und nicht etwa die gewalttätigen Männer.

Eines der größten Empowerment-Hindernisse für Frauen, die von Gewalt betroffen sind ist die Verknüpfung von ALG II oder anderen im SGB geregelten individuellen Leistungsansprüche mit den Ansprüchen von sogenannten „Leistungen“ auf Schutz und Unterstützung.
Diese Form der Finanzierung von Frauenhausaufenthalten individualisiert Gewalt gegen Frauen und wird somit zum Teil des Problems. Gesellschaftliche und systemische Ursachen können weiterhin getrost ignoriert und übergangen werden. Unsere gemeinsame Verpflichtung als Staat und Gesellschaft Gewalt gegen Frauen gar nicht erst in diesem Ausmaß entstehen zu lassen und an den Ursachen von Gewalt zu arbeiten und diese zu ächten gerät dabei zur Nebensache und das Recht auf Schutz und Unterstützung wird zu einem auszuhandelnden individuellen Anspruch gemacht.

Das „private ist politisch“ und dies gilt ebenso umgekehrt, war und ist ein wichtiger Leitsatz der Frauenbewegung. Es ist allerhöchste Zeit, dass wir in Deutschland endlich die in unserer Gesellschaft verankerten kulturellen, systemischen und strukturellen Bedingungen für Denk- und Handlungsweisen, die Gewalt und insbesondere Gewalt gegen Frauen begünstigen, hervorrufen oder sogar erfordern, erkennen und gemeinsam wirksam dagegen angehen.

Am 1. Februar 2018 tritt das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Kraft. Mit diesem wichtigen Übereinkommen wird für uns in Deutschland ein Meilenstein im Kampf für die Rechte von Frauen zu geltendem Recht.

Erstmalig sieht das Übereinkommen (CETS-210) umfassende und koordinierte Maßnahmen zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen auf allen Gebieten vor:
Datensammlung und systematische Forschung, Prävention, Schutz und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder, Materielles Recht, Strafverfolgung und Verfahrensrecht, Migration und Asyl, Internationale Zusammenarbeit sowie die systematische Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens durch eine unabhängige internationale Expert*innengruppe (GREVIO).

Deutschland verpflichtet sich damit auch, eine oder mehrere staatliche Koordinierungsstelle(n) zur Umsetzung des Übereinkommens einzurichten und die Arbeit einschlägiger nichtstaatlicher Organisationen und der Zivilgesellschaft, die Gewalt gegen Frauen aktiv bekämpfen, zu fördern, auf allen Ebenen zu unterstützen und mit ihnen wirkungsvoll zusammen zu arbeiten.

„Unserer Auffassung nach muss ein unabhängiger zivilgesellschaftlicher Praxisrat zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gegründet werden (ZIPIK). Dies ermöglicht zeitnah auf Anforderungen und Probleme bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention zu reagieren“, so Eva Risse von der ZIF.

Die staatliche Koordinierungsstelle sollte wirkungsvoll mit dem unabhängigen Praxisrat zusammenarbeiten und Entscheidungen nur in Absprache mit diesem treffen.
Die Bundesregierung, bzw. die staatliche Koordinierungsstelle sollte dazu verpflichtet werden, in Absprache mit dem unabhängigen Praxisbeirat dem Deutschen Bundestag jährlich Bericht zu erstatten über die Fortschritte und ggfs. Defizite bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention muss überwacht, evaluiert und wissenschaftlich begleitet werden, um die Wirksamkeit von Maßnahmen überprüfen zu können bedarf es daher einer unabhängigen innerstaatlichen Überwachungs-(Monitoring-) Stelle als auch einer unabhängigen Forschungsstelle zur Datensammlung und Forschung zu Prävalenz, Ursachen, Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen und zur Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen. Die wirksame Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Organisationen bzw. des o.g. unabhängigen zivilgesellschaftlichen Praxisrates (ZIPIK) an deren Entwicklung, Einrichtung und den daraus resultierenden weiterführenden Prozessen muss ebenfalls garantiert und finanziert werden.

Stefanie Föhring von der ZIF ist der Meinung: „Die Konvention darf nicht nur auf dem Papier bestehen, dann wäre sie wertlos. Sie muss vollständig in die Praxis umgesetzt werden und genau dort muss sie sich auch bewähren.“

Den dringendsten Handlungsbedarf sehen wir, die Autonomen Frauenhäuser, bei folgenden Punkten:

  • Schaffung von genügend Frauenhausplätzen, angelehnt an die Empfehlung der Istanbul-Konvention: 1 Familienzimmer (Family Place) auf 10.000 Einwohner*innen (Gesamtbevölkerung)
  • Finanzierung aller Frauenhäuser: pauschal, verlässlich und bedarfsgerecht auf gesetzlicher Grundlage
  • Barrierefreier Zugang zu allen Frauenhäusern
  • Bleiberecht für alle von Gewalt betroffenen Migrantinnen und geflüchteten Frauen (Zurücknahme des Vorbehaltes gegen Artikel 59)
  • Safety First: Vorrang von Sicherheit und Schutz von Müttern und Kindern in Sorgerechts- und Umgangsverfahren

Gewährleistung des Zugangs zu Schutz und bedarfsgerechter Unterstützung für alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder: Sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht!

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