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08.03.2023

Artikel in der Rhein-Neckar-Zeitung am 8.März 2023: "Wie Bürokratie die Arbeit der Frauenhäuser erschwert"

Foto: Hentschel

Es gab einen Bericht zu diesem Thema in der Rhein-Neckar Zeitung, dieser ist hier zu finden: Frauenhäuser in Baden Württemberg fordern eine einheitliche Finanzierung. Doch ein Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion wird jetzt wohl abgelehnt.

Unsere Position dazu findet sich auch in der Pressmitteilung der Landesarbeitsgemeinschaft der autonomen Frauenhäuser Baden-Württemberg wieder:

02. 2023 PRESSEMITTEILUNG

Finanzierung der Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg: effektiver Schutz jetzt!

Am 1. März 2023 diskutiert der Sozialausschuss des Landtages von Baden-Württemberg den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Förderung von Frauen- und Kinderschutzhäusern. Der Gesetzentwurf und seine Debatte im Landtag sind ein wichtiger Schritt, um die Umsetzung einer bedarfsgerechten Landesförderung voranzubringen.

Frauen helfen Frauen e.V. Heidelberg und die Landesarbeitsgemeinschaft der Autonomen Frauenhäuser Baden-Württemberg begrüßen ausdrücklich das Ziel einer Finanzierungsstruktur im Rahmen eines Landesgesetzes. Aufgrund der jahrelangen Mangelfinanzierung und der daraus resultierenden finanziellen und personellen Situation der Frauen- und Kinderschutzhäuser in Baden-Württemberg kann nicht auf eine bundeseinheitliche Regelung gewartet werden. Das Land Baden-Württemberg muss jetzt handeln.

Bisher fördert das Land Projekte, die neben Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit die Beratung und Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen vor oder nach dem Frauenhausaufenthalt ermöglichen. Es ist notwendig, dass das Land in die Finanzierung der grundständigen Arbeit von Frauenhäusern einsteigt und zukünftig auch Personalkosten gefördert werden. Wir fordern eine sichere Finanzierung der Frauenhäuser nach dem Drei-Säulen-Modell.

Seit Jahrzehnten schieben sich Bund, Länder und Kommunen die Finanzierungsverantwortung für Frauen- und Kinderschutzhäuser gegenseitig zu. Das Ergebnis sind zu wenige Plätze für Frauen und Kinder in Not, hohe Aufnahmehürden für Frauen ohne Sozialleistungsberechtigung oder mit eigenem Einkommen, enorme finanzielle Unsicherheiten für Träger von Frauenhäusern sowie viel zu niedrige Personalschlüssel.

Die LAG der Autonomen Frauenhäuser Baden-Württemberg fordert daher ein Landesfinanzierungsgesetz, das schnell und bedarfsgerecht umgesetzt wird und die genannten Hindernisse und Schwierigkeiten abbaut. In Baden-Württemberg gibt es acht Autonome Frauenhäuser, die sich in einer Landesarbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen haben und sich gemeinsam für eine Verbesserung und Sicherung der Finanzierung von Frauenhäuser einsetzen.

Hier finden Sie den Link zu einem Erklär-Video zur Finanzierung von Frauenhäusern unseres Dachverbands der ZIF (Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser) https://www.youtube.com/watch?v=pvrpvyo7dj0

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