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05.03.2020

"Femizid" - Thema zum Weltfrauentag am 08. März 2020

Laut Informationen des BKA versucht in Deutschland jeden Tag ein Mann seine (Ex-) Partnerin zu töten.

Im Jahr 2018 wurde statistisch betrachtet jeden dritten Tag eine Frau getötet – insgesamt 123 Frauen. Es ist höchste Zeit, dass sich sämtliche Teile der Gesellschaft ihrer Verantwortung stellen und ihren Beitrag zur Prävention von Frauenmorden leisten.

Wir Autonome Frauenhäuser arbeiten bewusst mit dem Begriff Femizid. Er ist für uns ein politischer Begriff und eben viel mehr als nur eine Begrifflichkeit. Femizid ist die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist. Und dem Begriff immanent ist, der gesellschaftliche Zusammenhang in dem die Tötung passiert. Ein Femizid ist untrennbar mit den patriarchalen gesellschaftlichen Strukturen und Ursachen verbunden. Er hat System und ist Produkt eines gesellschaftlichen Ganzen.  

Die erste Reaktion auf einen Femizid ist zumeist Betroffenheit und das Gefühl der Machtlosigkeit. Es folgt die große Herausforderung nicht in der Ohnmacht zu verharren, sondern die Betroffenheit in Entschlossenheit und Mut zu verwandeln. Denn wenn wir die dahinterliegenden Strukturen anerkennen und gezielt verändern, können Femizide verhindert werden.

Da ist zum einen die besondere Verantwortung von Vertreter*innen der Medien. Es ist von großer Bedeutung, wie über Femizide berichtet wird. Die Gewalt bzw. der Mord muss als solcher benannt werden. Zu vermeiden sind unbedingt Begriffe und Formulierungen, die verharmlosen und bagatellisieren. Ebenso sind (Teil-) Schuldzuweisungen an die Betroffenen und deren Unterstützer*innen (wie Frauenhäuser oder Beratungsstellen) dringend zu unterlassen. Die Relevanz dieser Forderung wurde uns im November letzten Jahres dramatisch bewusst, als eine Bewohnerin des Limburger Frauenhauses ermordet wurde. Im Zuge der gesellschaftlichen Verkennung als vereinzelte Tragödien werden die Frauen zu Schuldigen an ihren eigenen Schicksalen. Nicht die Täter, vornehmlich Männer, werden als Täter benannt; stattdessen werden die Biografie und das konkrete Verhalten der Frau herangezogen, um die Übergriffe zu begründen und letztlich zu rechtfertigen.

Des Weiteren müssen Schutz- und Hilfsstrukturen, wie z.B. Frauenhäuser und Beratungsstellen vor allem finanziell aber auch strukturell so ausgestattet sein, dass sie ihrem Schutzauftrag wirklich gerecht werden können. Daher fordern wir:

Zugang zum Frauenhaus ermöglichen:

  • Es müssen mehr Frauenhausplätze geschaffen werden
  • Die Aufnahme gewaltbetroffener Frauen (und ihrer Kinder) muss rund um die Uhr möglich sein
  • Es braucht eine pauschale, verlässliche und einzelfallunabhängige Frauenhausfinanzierung
  • Der barrierefreie Ausbau muss flächendeckend finanziert werden
  • Sowohl Wohnsitzauflagen als auch Ehebestandszeit für geflüchtete Frauen und Migrantinnen müssen bei Partnerschaftsgewalt außer Kraft gesetzt werden

Unstrittig ist, dass Trennung, Scheidung und Sorge- Umgangsrechtsverfahren Hochrisikofaktoren für Tötungen darstellen.

Daraus folgt:

  • Gewaltschutz, Kinderschutz und Strafrecht müssen synchronisiert werden
  • Es braucht einen differenzierten Blick auf Kindeswohl und Kindeswille aller beteiligten Institutionen
  • Alle relevanten Berufsgruppen müssen fortgebildet und sensibilisiert werden bzgl der Thematik Partnerschaftsgewalt
  • Der Fokus muss auf die Verantwortungsübernahme des Vaters für sein gewalttätiges Verhalten gerichtet werden
  • Die Einbindung des Artikels 31 Istanbul Konvention (Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit) in Entscheidungen des Familiengerichtes, als maßgebende Grundlage verantwortlichen Handelns gegenüber gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern, ist unumgänglich
  • In Sorge- und Umgangsrechtsverfahren müssen der Schutz von Mutter und Kindern Vorrang haben
  • Der Ausbau von Forschung in diesem Bereich ist zu finanzieren
  • Kinder müssen als (Mit-) Betroffene von Femiziden in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst werden

Die geplante Sorgerechtsreform des Bundesjustizministeriums lässt die Perspektive gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder weitestgehend außer Acht. Die Ende Oktober 2019 veröffentlichten ‚Thesen der Expert*innen‘ enthalten u.a. den Vorschlag, dass das Sorgerecht nicht mehr entzogen werden kann. Dies berücksichtigt weder die Gewaltdynamiken, noch die gravierenden Auswirkungen, mit denen von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder oft Jahre, manche ihr Leben lang umgehen müssen.

Es ist und bleibt unser Ziel, die Gewalt an Frauen und deren Kindern aktiv zu bekämpfen!

Es ist und bleibt die (Mit-) Verantwortung von Politik und Gesellschaft, diese Formen von Gewalt - bis hin zur Ermordung betroffener Frauen - wahrzunehmen und sich aktiv für einen umfassenden Schutz von Frauen und Kinder einzusetzen.

Denn: Frauenschutz ist Kinderschutz

Quelle: Pressemitteilung Zentrale Informationsstelle der Autonomen Frauenhäuser (ZIF) vom 05.03.2020

Pressekontakt: Britta Schlichting / Sylvia Haller
Tel: 0621-16853705, E-Mail: zif-frauen@gmx.de

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